Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierheilpraxis Bellis perennis
§ 1 Anwendbarkeit der AG
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Kunde als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet. Ein Tierheilpraktiker darf laut deutschen Heilmittelwerberecht §3 keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht narkotisieren.
Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz, er ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet. Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftliche schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
§ 3 Honorierung/Rechnungsstellung
Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar was für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an den Tierheilpraktiker gegen Quittung zu bezahlen ist. Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlung auf Verlangen einen detaillierte Rechnung. Die Rechnung erhält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Tierheilpraktikers sowie den Namen und Anschrift des Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
§ 4 Datenschutz
Daten des Tierhalters/Verfügungsberechtigten und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigter verzichten hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Tierheilpraktiker kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter/Verfügungsberechtigten davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters/Verfügungsberechtigten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter/Verfügungsberechtigter zustimmen wird. Sobald der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2019